Übersetzungen, die zur Vorlage bei Gericht oder einer Behörde bestimmt sind, benötigen in den meisten Fällen einen Vermerk, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Häufig werden sie auch als beglaubigte Übersetzungen bezeichnet. Diese können nur durch eine vom zuständigen Landgericht ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigen Übersetzer erstellt werden.

Oftmals handelt es sich hierbei um Heirats- oder Geburtsurkunden, Abschlusszeugnisse und Urteile. Sollen diese Dokumente auch im Ausland Rechtsgültigkeit besitzen, kann man für die meisten Länder eine Apostille beim zuständigen Landgericht beantragen oder andernfalls eine Legalisation beim Konsulat des betroffenen Landes anfordern.

Ich übernehme Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk für die folgenden Kombinationen: Spanisch - Deutsch und Deutsch - Spanisch. Gern vermittle ich Ihnen für andere Sprachen eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer in ihrer Nähe. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Originals unbedingt vonnöten ist.